Datenübermittlung
Die fallbezogenen QS-Daten (Dokumentationsbögen) dokumentationspflichtiger Leistungen werden für alle QS-Verfahren in elektronischer Form entsprechend den Export-Vorgaben der Spezifikation an die zuständige Datenannahmestelle übermittelt. In allen bundesweiten QS-Verfahren besteht für QS-Daten eines Verfahrensjahres eine quartalsweise Lieferpflicht.
QSKH-RL
In allen bundesweiten QS-Verfahren der QSKH-RL besteht für QS-Daten eine quartalsweise Lieferpflicht. Die Zuordnung zu einem Quartal ergibt sich aus dem Entlassungsdatum der Fälle des aktuellen Erhebungsjahres und der Fälle des vorhergehenden Erhebungsjahres (Überlieger).
- 1. Quartal (01.01.-31.03.) - Datenübermittlung bis 15.05.
- 2. Quartal (01.04.-30.06.) - Datenübermittlung bis 15.08.
- 3. Quartal (01.07.-30.09.) - Datenübermittlung bis 15.11.
- 4. Quartal (01.10.-31.12.) - Datenübermittlung bis 28.02. des Folgejahres
Die endgültige Nachlieferfrist für QS-Daten endet am 28.02. des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres. Korrekturen der bereits eingesandten QS-Daten sind ebenfalls bis zum 28.02. zu übermitteln.
plan.QI-RL
Die planQi-RL berücksichtigt die Daten aus den QSKH-Verfahren Gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie. Die Fristen der Datenübermittlung entsprechen den Vorgaben der QSKH-RL.
DeQS-RL
In allen bundesweiten QS-Verfahren der QSKH-RL besteht für QS-Daten eine quartalsweise Lieferpflicht. Die Zuordnung zu einem Quartal ergibt sich aus dem Entlassungsdatum der Fälle des aktuellen Erhebungsjahres und der Fälle des vorhergehenden Erhebungsjahres (Überlieger).
- 1. Quartal (01.01.-31.03.) - Datenübermittlung bis 15.05.
- 2. Quartal (01.04.-30.06.) - Datenübermittlung bis 15.08.
- 3. Quartal (01.07.-30.09.) - Datenübermittlung bis 15.11.
- 4. Quartal (01.10.-31.12.) - Datenübermittlung bis 28.02. des Folgejahres
Die endgültige Nachlieferfrist für QS-Daten endet am 28.02. des auf das Verfahrensjahr folgenden Jahres. Korrekturen der bereits eingesandten QS-Daten sind bis zum 15.03. möglich.
Landesverfahren
In den verpflichtenden landesspezifischen Verfahren liefern die Krankenhäuser ihre QS-Daten an die Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung (BAQ für Bayern). Die Fristen für die Datenübermittlung orientieren sich an der QSKH-RL. Damit sind QS-Daten im Rahmen des Landesverfahrens „Schlaganfall“ (85/1) quartalsweise zu übermitteln. Die Zuordnung zu einem Quartal ergibt sich aus dem Entlassungsdatum der Fälle des aktuellen Erhebungsjahres und der Fälle des vorhergehenden Erhebungsjahres (Überlieger).
- 1. Quartal (01.01.-31.03.) - Datenübermittlung bis 15.05.
- 2. Quartal (01.04.-30.06.) - Datenübermittlung bis 15.08.
- 3. Quartal (01.07.-30.09.) - Datenübermittlung bis 15.11.
- 4. Quartal (01.10.-31.12.) - Datenübermittlung bis 28.02. des Folgejahres