Cholezystektomie (QS CHE)
Für dieses Qualitätssicherungsverfahren werden nach §299 SGB V Daten erhoben und verarbeitet. Zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist eine qualifizierte Information der betroffenen Patientinnen und Patienten gefordert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein "Merkblatt zur qualifizierten Patienteninformation" veröffentlicht. Patientinnen und Patienten werden darüber informiert, dass in diesem Verfahren unter Beachtung strengster Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen zu mehreren Zeitpunkten Behandlungsdaten erhoben, zusammengeführt und ausgewertet werden. D.h. den Patientinnen und Patienten ist ein entsprechendes Informationsblatt des G-BA auszuhändigen.
Dateien
- Zeitplan-Bereitstellung-Ergebnisse-CHE(pdf, 137 KB)